Impressum
Vertretungsberechtigte Person
Matthias Kirchner, Verwaltungsrat
Handelsregister
Eingetragen im Handelsregister des Kantons Schaffhausen
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): CHE-323.578.381
Haftungsausschluss
Wir prüfen die Inhalte dieser Webseite sorgfältig. Für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir dennoch keine Gewähr. Haftungsansprüche wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus dem Zugriff auf, der Nutzung oder Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen entstehen, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Inhalte verlinkter Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.
Urheberrechte
Texte, Bilder, Filme, Gestaltung und das Logo dieser Webseite gehören der OOOO AG oder den genannten Rechteinhabern. Jede Verwendung ausserhalb der privaten Ansicht bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Datenschutzerklärung
Wir bearbeiten Personendaten nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, nach der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO). Diese Erklärung beschreibt, welche Daten wir beim Besuch dieser Webseite und bei einer Kontaktaufnahme bearbeiten.
2. Besuch der Webseite
Beim Aufruf übermittelt Ihr Browser technisch notwendige Angaben an unseren Hosting-Anbieter, etwa IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Seite, Browser und Betriebssystem. Diese Daten dienen dem sicheren und stabilen Betrieb der Webseite und werden in Server-Protokollen gespeichert und nach kurzer Zeit gelöscht. Hosting-Anbieter: cyon GmbH, Basel, Schweiz.
3. Keine Cookies, kein Tracking
Diese Webseite setzt keine Cookies und verwendet keine Analyse- oder Werbedienste. Im lokalen Speicher Ihres Browsers werden lediglich zwei Einstellungen abgelegt: ob Sie das Intro übersprungen haben und ob der Ton ein- oder ausgeschaltet ist. Diese Angaben verlassen Ihr Gerät nicht und lassen sich jederzeit über die Browsereinstellungen löschen.
4. Schriften und Programmbibliotheken
Schriften, Bilder, Filme und Programmbibliotheken werden von unserem eigenen Server geladen. Es werden dabei keine Daten an Dritte wie Google übermittelt.
5. Kontakt per E-Mail oder Telefon
Wenn Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren, bearbeiten wir Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten und gegebenenfalls einen Auftrag vorzubereiten oder auszuführen. Wir geben diese Daten nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiter, ausser dies ist für die Erfüllung eines Auftrags nötig (etwa gegenüber Notaren, Behörden oder Vertragspartnern) oder gesetzlich vorgeschrieben. Wir bewahren die Daten so lange auf, wie es für den Zweck nötig ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
6. Mandanten-Login
Das Mandantenportal betreiben wir auf unserem eigenen Server an der Hofwisenstrasse 2 in Stein am Rhein. Ihre Daten bleiben bei uns in der Schweiz und werden nur für die Betreuung Ihres Mandats verwendet. Der Zugang ist persönlich und geschützt.
7. Datenbearbeitung im Ausland
Wir bearbeiten Ihre Daten grundsätzlich in der Schweiz. Sofern im Rahmen eines Auftrags Daten in Deutschland oder einem anderen Staat der EU bearbeitet werden, verfügen diese Staaten nach Ansicht des Bundesrates über einen angemessenen Datenschutz.
8. Ihre Rechte
Sie können jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten verlangen sowie deren Berichtigung, Löschung oder die Einschränkung der Bearbeitung. Sie können eine erteilte Einwilligung widerrufen und der Bearbeitung widersprechen. Schreiben Sie uns dazu an info@oooo.ag. Sie haben zudem das Recht, sich beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu beschweren; Personen in der EU bei ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde.
9. Änderungen
Wir können diese Datenschutzerklärung jederzeit anpassen. Es gilt die auf dieser Webseite veröffentlichte Fassung.
Stand: Oktober 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Immobilienvermittlung der OOOO AG
Die OOOO AG ist vom Veräusserer oder dessen Bevollmächtigten beauftragt, die Immobilie zu den im Exposé genannten Bedingungen anzubieten. Mit der Bereitstellung unserer Angebote und der daraus folgenden Kontaktaufnahme, Besichtigung, Verhandlungsaufnahme usw. kommt zwischen der OOOO AG (Makler) und dem Angebotsempfänger (Kunde / Kaufinteressent) ein Maklervertrag über die angebotene Immobilie zustande. Ein Auftrag bedarf keiner besonderen Form. Er kommt auch dadurch zustande, dass der Kunde unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt. Alle Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit allen Verträgen ist Schaffhausen. Hierfür gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der OOOO AG (Makler) kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen nichts anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoss gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
- Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
- Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
- Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich angestrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. In der Schweiz sowie in Ländern der EU gilt dann der übliche Maklerlohn als geschuldet.
- Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
- Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt- und vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit sind ausschliesslich für den jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstösst der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadenersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
- Der Provisionsanspruch ist mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemässen Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben, rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.
- Der Kunde darf Zurückbehaltungs- oder Verrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Auskunftsanspruch: Vor Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, den Makler unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren. Damit soll dem Makler die Möglichkeit gegeben werden zu prüfen, ob der Hauptvertrag infolge seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist. Ferner erteilt der Verkäufer auch nach Abschluss des Hauptvertrages dem Makler für die Dauer von zwölf Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.
- Sämtliche Informationen einschliesslich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstösst ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schliesst der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Für alle durch uns bekanntgegebenen Kontaktdaten gilt Kunden- und Quellenschutz auf unbestimmte Zeit. Diese Regelung gilt ebenfalls in einem sogenannten Metageschäft, in welchem ein weiterer Makler vorgestellt wird, der vorher nicht bekannt war.
- Die Objektinformationen dürfen ausschliesslich nach Erhalt einer Interessensbekundung weitergegeben werden. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für ihre Richtigkeit keinerlei Haftung.
- Der Auftraggeber (Eigentümer) ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners beim Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten, sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber der Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft bzw. dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
- Findet innerhalb der Vertragslaufzeit oder bis zwölf Monate nach Ablauf des Maklerauftrages ein Verkauf zwischen dem Verkäufer und einem Kunden der OOOO AG statt, ohne dass die OOOO AG darüber in Kenntnis gesetzt wird, ist der Kunde (Verkäufer) verpflichtet, eine Konventionalstrafe in Höhe von pauschal 6 Prozent des Kaufpreises zuzüglich MWST an die OOOO AG zu leisten. Im Falle eines Verkaufs an einen Käufer, der nicht Kunde der OOOO AG ist, sind die Kontaktdaten des Käufers ebenfalls zur internen Prüfung an die OOOO AG zu übermitteln.
- Der Kunde (Verkäufer) ist verpflichtet, sämtlichen Schriftverkehr zwischen ihm und der Käuferseite nach Bekanntmachung der Käuferdaten gegenüber der OOOO AG offenzulegen. Für die Umsetzung bietet es sich an, die OOOO AG bei allen E-Mails in Blindkopie (BCC) zu setzen. Wird diese Verpflichtung vom Kunden nicht erfüllt, insbesondere wenn die OOOO AG nicht über einen Ankauf in Kenntnis gesetzt wird, wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 6 Prozent des Kaufpreises fällig. Kooperierende Makler sind verpflichtet, den Kontaktinhaber unverzüglich über jeglichen Schriftverkehr zu unterrichten. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn das erste Geschäft nicht zustande kommt.
- Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäss unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt zum Beispiel vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschliesst oder das nachgewiesene Objekt kauft, anstatt es zu mieten oder zu pachten, bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig ist.
- Beim Abschluss eines Maklerauftrages, einer Verkaufs- oder Kaufabsichtserklärung, sei es mündlich oder schriftlich (zum Beispiel per E-Mail), oder durch Unterzeichnung einer Reservierungsvereinbarung zwischen Verkäufer, Kaufinteressenten und der OOOO AG entsteht eine verbindliche Vereinbarung.
Tritt der Verkäufer nach Unterzeichnung des Maklervertrages von seiner Verkaufsabsicht zurück, ist er verpflichtet, dem Makler eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 6 Prozent des angesetzten Verkaufspreises zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder dem tatsächlichen Aufwand des Maklers.
Tritt der Kaufinteressent nach Unterzeichnung einer Reservierungsvereinbarung oder nach einer mündlich bzw. schriftlich erteilten Kaufabsichtszusage (auch per E-Mail) von seiner Kaufabsicht zurück, ist er verpflichtet, dem Makler eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 6 Prozent des angesetzten Verkaufspreises zu entrichten. Diese Aufwandsentschädigung wird sofort fällig, da der Makler aufgrund der Kaufabsicht des Interessenten anderen potenziellen Kaufinteressenten abgesagt und den Verkaufsprozess entsprechend gestoppt hat. Dieser Betrag gilt unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder dem tatsächlichen Aufwand des Maklers.
- Kooperationsmakler dürfen die Höhe der Provision ausschliesslich nach vorheriger Absprache verhandeln. Wurde die Interessensbekundung gegenüber der OOOO AG unterzeichnet, ist allein die OOOO AG berechtigt, die Provision zu verhandeln bzw. zu reduzieren. Im Falle eines Gemeinschaftsgeschäftes ist ebenfalls allein die OOOO AG berechtigt, über die Maklerprovision zu verhandeln bzw. diese zu reduzieren.
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (zum Beispiel Inserate, Internetauftritt, Telefon- und Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
- Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist strengstens untersagt. Dies gilt insbesondere für sogenannte Strohmanngeschäfte, die von der OOOO AG nicht angenommen werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe geahndet, die zu gleichen Teilen auf den tatsächlichen und den vorgeschobenen Käufer entfällt.
- Wird das Objekt während der Verhandlungen vom Verkäufer an eine andere Person verkauft, sind alle bis dahin beim Kunden angefallenen Kosten von diesem selbst zu tragen. Die OOOO AG erstattet keine Kosten.
- Mit der unterzeichneten Interessensbekundung und/oder Verkaufsmandatierung erklärt die Vertragspartei ihr ausdrückliches Einverständnis, telefonisch, per SMS und per E-Mail zum Zwecke der Beratung und des Erhalts von Informationen zu Immobilienangeboten kontaktiert zu werden. Die Kontaktinformationen werden nicht an Dritte weitergegeben, und das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Gerichtsstand: Kanton Schaffhausen
OOOO AG, Hofwisenstrasse 2, 8260 Stein am Rhein
Stand: 20. Oktober 2026